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Allgemeine Geschäftsbedingungen Es gelten ausschließlich
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als wir ihnen
ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. 1.) Preise/Lieferfristen Sämtliche Preise gelten ab Werk. Der
Kunde trägt die Kosten der Versendung. Lieferfristen
sind nur verbindlich, wenn wir diese schriftlich ausdrücklich zusichern. 2.) Zahlung/Zurückbehaltungsrechte/Verzugszinsen Die Kaufpreiszahlung/Vergütung ist in
vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Der Kunde kommt ohne weitere
Erklärungen unsererseits 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er
nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein
Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich
mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der
Abnahme der Arbeiten zu; in einem solchen Fall ist der Kunde nur zur
Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen
Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung
steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend
zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag
in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten –
Lieferung bzw. Arbeiten steht. Im Falle des Zahlungsverzuges sind
wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen, wobei uns der Nachweis gestattet
ist, dass ein höherer Schaden entstanden ist. 3.) Aufrechnung Der
Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind. 4.) Eigentumsvorbehalt Die
Übereignung des Liefergegenstandes erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung
vollständiger Zahlung sowie Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden
Verbindlichkeiten des Kunden. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,
wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät. Die Einstellung einzelner Forderungen
in ein Kontokorrent oder die Saldoziehung und deren Anerkennung geben den
Eigentumsvorbehalt nicht auf. Solange der Kaufpreis/die Vergütung nicht
vollständig gezahlt ist, ist der Kunde nicht berechtigt, über den
Liefergegenstand/die reparierte Maschine ohne unsere schriftliche Zustimmung zu
verfügen. Ansprüche aus einer Weiterveräußerung tritt der Kunde unwiderruflich
an uns ab, wobei wir diese Abtretung annehmen. 5.) Haftung (1) Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der
groben Fahrlässigkeit, auch für Vertreter, Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir
nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt. Die Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in
Satz 2 dieses Abs. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. (2) Die Haftung für Schäden durch den
Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z. B. Schäden an anderen Sachen,
ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit gehaftet wird. (3) Die Regelungen der vorstehenden Abs. 1 und
2 erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt
der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der
Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter
Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
6.) Gewährleistung bei
Kaufverträgen über gebrauchte Sachen Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der
Lieferungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - werden ausgeschlossen. Dieses
gilt nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei
unbeweglichen Sachen) oder § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für
Bauwerke). Die obige Regelung gilt auch für
sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns, die mit dem Mangel in Zusammenhang
stehen - unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruches. Der Ausschluss gilt mit folgender
Maßgabe: - Er
gilt nicht im Falle unseres Vorsatzes. - Er
gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben. - Er
gilt zudem nicht für Schadenersatzansprüche in den Fällen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,
bei einer grob fahrlässigen Pflichtversetzung oder bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. 7.) Gewährleistung bei
Werkleistungen/Kaufverträgen über neue Sachen Will der Kunde Minderung oder
Schadensersatz statt der Leistung verlangen, die Selbstvornahme durchführen
oder vom Vertrag zurücktreten, so ist insoweit ein Fehlschlagen der
Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Wir haben Sachmängel der Lieferung,
welche wir von Dritten beziehen und unverändert an den Kunden weiterliefern,
nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
bleibt unberührt. Die
zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Kunde,
soweit sie dadurch entstehen, dass die Lieferung/Leistung an einen anderen Ort
als die Niederlassung des Kunden verbracht wurde, es sei denn, die Verbringung
entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 8.) Verjährungsverkürzung bei
Werkleistungen/Kaufverträgen über neue Sachen Die Verjährungsfrist über Ansprüche und
Rechte wegen Mängeln der Lieferung/Leistung - gleich aus welchem Rechtsgrund -
beträgt ein Jahr. Dieses gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1
BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen) und des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB
(Bauwerke, Sachen für Bauwerke). Die einjährige Verjährungsfrist gilt
auch für sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns, die mit dem Mangel im
Zusammenhang stehen - unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruches. Die Verjährungsfrist gilt mit folgender
Maßgabe: -
Sie gilt nicht im Falle des
Vorsatzes. -
Sie gilt auch nicht, wenn wir
den Mangel arglistig verschwiegen haben. -
Sie gilt ferner nicht für
Schadenersatzansprüche in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,
bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Die
Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung, bei
Werkleistungen mit der Abnahme. 9.) Pfandrecht Uns
steht wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag und/oder einer damit
zusammenhängenden Verwahrung ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein vertragliches
Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten
Gegenständen zu. Befindet sich der Kunde länger als einen Monat mit der Zahlung
im Verzug, so sind wir zum Pfandverkauf berechtigt. Wollen wir von diesem Recht
Gebrauch machen, so genügt für die Pfandverkaufsandrohung eine per Einschreiben
versandte Benachrichtigung an die letzte uns bekannte Anschrift des Kunden. Ist
das Einschreiben nicht zustellbar, so ist der Pfandverkauf dennoch zulässig,
sofern eine neue Anschrift des Kunden über das für ihn zuständige
Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt nicht festgestellt werden kann. 10.) Wirksamkeit
von Willenserklärungen Änderungen und
Ergänzungen von Angeboten, Verträgen etc.
erfolgen nur durch die Geschäftsführung. Mündliche Vereinbarungen oder
Erklärungen anderer Personen, die hierzu nicht besonders bevollmächtigt sind,
sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der Geschäftsführung bestätigt
werden. 12.) Erfüllungsort/Gerichtstand Erfüllungsort
für alle vertraglichen Pflichten ist Kuddewörde. Als Gerichtsstand wird
Schwarzenbek vereinbart. 13.) Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen
gleichwohl bestehen. |
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